Ergänzung zur Schließung städtischer Sportanlagen
Ergänzend zu unserem gestrigen Beitrag zur Schließung der städtischen Sportanlagen möchten wir Ihnen folgende Information des Fachbereichs Sport und Sportförderung weiterleiten:
“Im Nachgang zu meiner gestrigen E-mail in obiger Angelegenheit möchte ich zur Klarstellung darauf hinweisen,dass der Amateur- und Freizeitsport ab heute grundsätzlich auf und in allen städtischen Sportstätten und Einrichtungen, hierzu zählen auch die Wasserflächen im Erholungspark Elfrather See, untersagt ist. Der Krisenstab der Stadt Krefeld hält die Schließung aufgrund der hohen Inzidenzzahl für zwingend notwendig, um die Gesundheit der Krefelder Bevölkerung zu schützen.
Für private Sportanlagen unter freiem Himmel gelten die bisherigen Regelungen. Weiterhin zulässig ist auch der Sport allein, zu zweit, oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands außerhalb städtischer Sportstätten einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Weiterlesen