Aktualisierung der CoronaSchVO ab 29.03.2021
Gerne informieren wir Sie an dieser Stelle über die Regelungen zur Nutzung städtischer Sportanlagen unter Berücksichtigung der Aktualisierung der CoronaSchVO in der ab dem 29.03.2021 gültigen Fassung des Fachbereichs Sport und Sportförderung der Stadt Krefeld.
Wir bitten um Beachtung der ab heute gültigen Anpassungen für den Krefelder Sportbetrieb. Weiterhin besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Antragstellung für eine geplante Sportausübung beim Fachbereich Sport und Sportförderung anzumelden.
“Gemäß § 9 der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO-NRW) in der ab dem 29. März 2021 gültigen Fassung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen sowie die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen auf Sportanlagen grundsätzlich weiterhin unzulässig. Weiterlesen