Aufgrund der aktuellen Infektionslage in Krefeld hat der Krisenstab der Stadt Krefeld für den Sport Maßnahmen mit Wirkung ab dem 19.04.2021 beschlossen, über welche die Stadtverwaltung hiermit informieren möchte:
“Folgende Möglichkeiten der Sportausübung sind weiterhin gestattet:
- Anfänger- und Kleinkinder-Schwimmkurse: die in den Bädern in Bockum und Fischeln geplanten Kurse finden statt, bzw. werden fortgesetzt.
- Das Training von höchstens zehn Kindern im Alter bis zu 14 Jahren und höchstens zwei Betreuungspersonen auf Sportanlagen unter freiem Himmel. Um das Training auf städtischen Sportanlagen zu ermöglichen, ist weiterhin ein Antrag bei der Stadt Krefeld nötig. Diesen senden Sie bitte an timo.kannenberg@krefeld.de. Bisher erteilte Genehmigungen behalten Ihre Gültigkeit.
- Der Individualsport alleine oder zu zweit. Dies gilt auch für die Wassersportarten, welche auf der Wasserfläche des Elfrather Sees ausgeübt werden. Allerdings ist nach der Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld zur Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske in bestimmten öffentlichen Grünflächen vom 17.04.2021 auch der Bereich des Elfrather Sees erfasst. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Sicherheit Ordnung der Stadt Krefeld ist die Sportausübung von dieser Verpflichtung nicht ausgenommen. D. h., bei erlaubten sportlichen Aktivitäten, wie Joggen oder Segeln greift dort die Maskenpflicht. Die Stadt Krefeld wird nun zunächst die mit dieser Praxis gemachten Erfahrungen der nächsten Tage auswerten und ggf. anpassen. Hierüber werden Sie wie gewohnt zeitnah informiert.
- Das organisierte Mannschaftstraining im Seniorenbereich mit mehr als zwei zeitgleichen Teilnehmern ist nicht gestattet.
- Für den Profisport sowie die Kaderathleten der Bundes- und Landeskader in den jeweiligen Bundes- und Landesleistungsstützpunkten gelten weiterhin die bereits bekannten Ausnahmen.
Mit der o. g. Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld wurde auch eine Ausgangssperre von 21:00 – 05:00 Uhr für den Bereich der Stadt Krefeld angeordnet. Die Sportausübung stellt keinen Ausnahmetatbestand dar, welcher die Nichteinhaltung der Ausgangssperre rechtfertigt. Aus diesem Grund schließen alle städtischen Sportanlagen ab sofort um 20:15 Uhr, um allen Sportler*innen die Einhaltung der Ausgangssperre zu ermöglichen. Der Profisport wird aufgefordert, seine Trainingszeiten nach Möglichkeit ebenfalls anzupassen.”