Geänderte Coronaschutzverordnung
Folgende Mitteilung des Fachbereichs Sport und Sportförderung möchten wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Unterhalb der Mitteilung finden Sie eine übersichtliche Darstellung des LSB, welche Regelung bei welcher 7-Tage Inzidenz gilt.
“Sehr geehrte Damen und Herren,
die Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat mit Gültigkeit vom 15.05.2021 Anpassungen erfahren, welche in Abhängigkeit zu den jeweiligen 7-Tages Inzidenzen Auswirkungen auf das Sportgeschehen hat. Erste Lockerungen können bei einer stabilen (5 Werktage in Folge) 7-Tages-Inzidenz unter dem Wert von 100 in Kraft treten. Die 7-Tages Inzidenz liegt in Krefeld derzeit (Stand 17.05.2021) bei 103,3. Somit gelten in Krefeld weiterhin unverändert die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes fort.
Konkret bedeutet dies zurzeit:
- die Sportausübung von kontaktlosen Individualsportarten, die alleine, zu zweit oder ausschließllich mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden kann, ist im Freien gestattet.
- Kinder bis einschließlich 13 Jahre können in Gruppen von fünf Kindern gemeinsam und konktaktlos im Freien Sport ausüben, Anleitungspersonen müssen einen negativen Coronatest, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen können.
- die sportliche Ausbildung darf nur im Einzelunterricht erfolgen (ein Sportler mit einem Trainer), kontaktloses Mannschaftstraining bzw. Mannschaftstraining in 2-er Gruppen ist nicht gestattet.
- die Sportausübung in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet.
- Für den Reitsport, den Berufssport und den Sport an Leistungskadern des Bundes und Landes gelten abweichende Regelungen.
Aufgrund der o.g. Regelung bleiben die Sportanlagen der Stadt Krefeld grundsätzlich weiterhin geschlossen. Sie haben die Möglichkeit, die Öffnung von städtischen Sportfreianlagen für die Durchführung von Kindertraining beim Fachbereich Sport und Sportförderung zu beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte an timo.kannenberg@krefeld.de.
Sobald absehbar ist, dass es aufgrund des Infektionssgeschehens in Krefeld zu abweichenden Regelungen kommen wird, werden Sie selbstverständlich über die genaue Rechtslage informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kannenberg”
Regelungen für den Sportbetrieb:
Regeln für Sportbetrieb Inzidenz über 100__Stand 14.05.2021
Regeln für Sportbetrieb Inzidenz 50 bis 100__Stand 14.05.2021
Regeln für Sportbetrieb Inzidenz unter 50__Stand 14.05.2021