Förderprogramme 2024

Mit dem Starke Kids Förderpreis unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg auch in diesem Jahr wieder regionale Kinder- und Jugendprojekte.

In kaum einer anderen Lebensphase verändert sich so viel wie in der Kindheit und der Jugend.
Einstellungen und Gewohnheiten werden geprägt, die das gesamte spätere Leben beeinflussen – vor allem die Gesundheit und das Wohlbefinden. Zur Unterstützung brauchen Kinder und Jugendliche Anregungen von Erwachsenen, die sie begeistern und stärken. Deshalb schreibt das Starke Kids Netzwerk auch in diesem Jahr wieder einen Förderpreis aus, um regionale Projekte zu fördern.

Für die Gewinner wird regional jeweils eine Fördersumme von insgesamt 6000€ vergeben. Welches Projekt in welcher Höhe gefördert wird, entscheiden fachkundige Jurys aus Experten der Kinder- und Jugendgesundheit.

Werdet jetzt Teil des Starke Kids Netzwerk und bewerbt euch mit eurem Projekt zur Kinder- und Jugendförderung für den Starke Kids Förderpreis!

Alle Infos zum Wettbewerb findet ihr unter: aok.de/rh/starkekids

Antragsberechtigt sind Krefelder Vereine, die mindestens ein Jahr dem Stadtsportbund Krefeld e. V. angehören. Die Förderung soll daher grundsätzlich Maßnahmen fördern, die zur Verbesserung der unmittelbaren Sportausübung auf den Sportanlagen dienen. Es werden nur Maßnahmen bezuschusst, die der aktiven Sportausübung dienen.

Ausführlichere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren und den Bewilligungsbedingeungen für die Gewährung von Zuschüssen finden Sie hier: Krefeld macht Sport

Stadt Krefeld,  FB 52

Antrag an sport@krefeld.de

Die Stadt Krefeld nimmt die Sportförderung auf Grundlage des Art. 28 II GG im Rahmen ihrer Selbstverwaltung als freiwillige kommunale Aufgabe wahr. Der Stadtsportbund Krefeld e.V. und seine in diesem Verbund zusammengeschlossenen Sportvereine sowie Fachverbände erfüllen mit ihren Sportangeboten wichtige Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge.

Antragsberechtigt sind die Vorstände gemeinnütziger Krefelder Sportvereine, in denen Jugendarbeit geleistet wird und die mindestens ein Jahr lang Mitglied des Stadtsportbundes Krefeld e. V. sind. Die Anträge auf Zuschüsse im Rahmen dieser Sportförderrichtlinien sind beim Fachbereich Sport und Sportförderung in Schriftform (Mail oder Brief) einzureichen.

Der Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag genannten Zweck zu verwenden. Änderungen sind nur mit Zustimmung der Stadt Krefeld zulässig. Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, eine Förderzuwendung bis zum Höchstbetrag von 2.000,00 EUR auch dann anzuerkennen, wenn die in den Sportförderrichtlinien enthaltenen Voraussetzungen zwar nicht erfüllt sind, eine Förderung unter Berücksichtigung des Einzelfalls aber geboten ist.

Fördermaßnahmen:

  • Zuschüsse zum Betrieb und zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen
  • Zuschüsse für Mitglieder und Übungsleiter*innen
  • Förderung von Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Jubiläen
  • Projektförderung

Genauere Informationen zu den Sportförderrichtlinien der Stadt Krefeld finden Sie hier: Sportförderrichtlinien der Stadt Krefeld

Stadt Krefeld, FB 52

Sie haben eine tolle Projektidee, die Grenzen überwindet und der deutsch-niederländischen Freundschaft neue Wege aufzeigt? Dann können Sie vielleicht von der aktuellen INTERREG VI-Förderung profitieren.

Es gibt vier Projektkategorien:

  • Bildung
  • Gesundheitsversorgung
  • Zusammenarbeit zwischen Bürgern
  • Zusmmenarbeit zwischen Verwaltungen

Zusätzlich gibt es drei Förderarten:

  • Pauschale Förderung 750,00 €
  • Förderung bis 25.000,00 €
  • Förderung über 25.000,00 €

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Was wird gefördert?

Im neuen “Kleinprojektefonds” können wieder grenzüberschreitende Klein- und Mini-Projekte mit EU-Mitteln unterstützt werden. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass es sich um mindestens zwei Projektpartner handelt, von denen einer im deutschen und einer im niederländischen Programmgebiet ansässig sein muss. Die Projektideen müssen eine der vorgegebenen Kategorien zuzuordnen sein

Fördervolumen?

Miniprojekt: Förderung in Höhe von 750 €
Kleinprojekt: maximale Förderung in Höhe von 25 Tsd. €

Fördergeber?

Euregio

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

Miniprojekt-Förderung: https://euregio-rmn.de/de/foerderungen/miniprojekte/
Kleinprojekt-förderung: https://euregio-rmn.de/de/foerdermoeglichkeiten-bis-25-000-e/

Das Bildungspaket bietet 2 Millionen Kindern und Jugendlichen neue Zukunftschancen.

Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II (Bürgergeld oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach AsylbLG, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen, können durch das Bildungspaket finanziell unterstützt und gefördert werden.

Unterstützung gibt es vor allem:

  • bei der Finanzierung der Lernmaterialien
    (130 € zu Schuljahresbeginn, 65 € zu Halbjahresbeginn)
  • bei der Bereitstellung von warmen Mahlzeiten am Mittag in Schule, Kita oder Tagespflege
  • bei ein- oder mehrtägigen Ausflügen mit der Kita oder Schule
    (Alle Kosten werden übernommen)
  • Übernahme des Eigenanteils beim ermäßigten Schokoticket
  • bei Leistungsproblemen der Kinder
    (ergänzende Lernförderung/Nachhilfe z. B. zum Erreichen des Schulabschlusses)

Der letzte und interessanteste Punkt für alle Sportinteressierten ist folgender:

Das Bildungspaket übernimmt Beiträge von bis zu 15,00 € im Monat für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. So ist es Kindern z. B. möglich regelmäßig nicht nur im Schulsport, sondern in der Freizeit mit Freunden sportlich aktiv zu sein (Vereins-, Kultur oder Freizeit-/Ferienangebote). Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können den Antrag auf den Zuschuss aus dem Bildungspaket selbst stellen.

Weitere Informationen und Anträge zum Download finden Sie unter www.krefeld.de

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms:

  • niederschwellige Projekte mut kurzer Laufzeit (max. Zuschuss: 5.000 €)
  • größere Projekte für Barrierefreiheit (max. Zuschuss: 450.000 €)
  • bestehende ambulante Angebote (max. Zuschuss: 200.000 €)
  • neue ambulante Angebote (max. Zuschuss: 400.000 €)
  • (Um-)Bau von Immobilien (max. Zuschuss: 300.000 €)

Genaue Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Ob es um die Anschaffung neuer Sportgeräte, die längst fällige Renovierung des Vereinshauses oder ein neues Musikprojekt geht. Wir unterstützen Vereine und Organisationen in unserer Region. Reichen Sie einfach Ihr Projekt ein und werden Teil unserer Aktion.

Hinweis: Bevor Sie sich registieren, wenden Sie sich bitte mit dem Wunsch zur Registierung per E-Mail an: post.naeher-dran@sparkasse-krefeld.de. Im Anschluss erhalten Sie die Freigabe sich anmelden zu können.

  1. Verein registrieren
  2. Projekt vorstellen
  3. Projekt umsetzen

Anschließend Anmeldung unter: skkr-naeherdran.de

Hinweis: Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind ausgeschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.  

Der Förderschwerpunkt wird jährlich durch das für Sport zuständige Landesministerium festgesetzt. Es handelt sich immer um Förderungen von zusätzlichen Maßnahmen in Bereichen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind.

Ziel des Landesprogramms „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ ist es, die Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen zu intensivieren, inklusive Angebote für Menschen mit und ohne Behinderungen zu entwickeln und umzusetzen, die integrative Arbeit von Sportvereinen zu unterstützen und Fördermöglichkeiten für den Gesundheits- und Breitensport zu schaffen.

I. Förderschwerpunkte
  1. Kooperation Sportverein mit Schulen
  2. Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Gesundheitssport
  6. Sport der Älteren
  7. Mädchen und Frauen im Sport
  8. Reha-Sport

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Maßnahmendurchführung auch die Anschaffung von zusätzlich benötigten Spiel- und Sportgeräten möglich ist.

II. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 01.01. – 31.12. des jeweiligen Förderjahres durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auch die rückwirkende Förderung von im Jahresverlauf bereits durchgeführten Maßnahmen möglich ist (!).

III. Zuwendungsempfänger

An der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen können die Sportvereine partizipieren, die als gemeinnützig anerkannt sind und deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt (ggf. auch neben anderen Zwecken) und die Mitglied in einem Fachverband sowie zugleich Mitglied im jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

IV. Zuwendungsvoraussetzungen

Pro Sportverein können jährlich bis zu drei Maßnahmen berücksichtigt werden, die aus drei unterschiedlichen Förderschwerpunkten stammen müssen (Ganztag/Kita wird dabei als ein Schwerpunkt bewertet). Die Zuwendung beträgt je Maßnahme 1.000,- Euro, insgesamt also maximal 3.000,- Euro.

Die Beantragung von Maßnahmen kann einzeln oder gesammelt in einem Förderantrag erfolgen.

VI. Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind alle Sachausgaben (auch Honorarausgaben, allerdings mit Ausnahme des Teilförderbereiches Ganztag des Schwerpunktes 1), die im Zusammenhang mit der Maßnahme im Sinne der Förderschwerpunkte stehen. Ausgaben, die dem regulären Vereinsbetrieb zuzuordnen sind, sind ebenso wie Ausgaben für hauptberufliches Personal nicht zuwendungsfähig. Darüber hinaus sind Ausgaben, die bereits durch Dritte erstattet werden, ebenfalls nicht zuwendungsfähig (z. B. Ausgaben für hauptberufliches Personal und Honorare im Bereich Ganztag).

VII. Antragsstellung

Die Beantragung wird ab Mitte März möglich sein.

Neu: Die Förderanträge können ab dem Jahr 2019 direkt im  Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal werden die Zugangsdaten benötigt, welche bereits für die Anmeldung in der Vereinsverwaltung verwendet werden.
Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, können dann berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter http://go.lsb.nrw/1000×1000.

https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite

(Stand 28.05.2024)

Weitere Informationen rund um die Förderprogramme können Sie bei den nachfolgend angegebenen Ansprechpartnern anfordern.
Stadtsportbund Krefeld e. V.
Fabian Rademacher
fabian.rademacher@ssb-krefeld.de
Telefon: 02151 – 15 40 818