Krefelder Sportvereine erhalten mehr Fördergelder für Jugendarbeit – Stadtdirektor Markus Schön: „Meilenstein der Sportförderung“

Die Stadtverwaltung ändert die Sportförderrichtlinien und passt sie somit den aktuellen Zielsetzungen in der Sportlandschaft an. Die Vereine können auf Basis dieser neuen Regelungen Anträge für Zuschüsse aus dem Fördertopf stellen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Stadtdirektor Markus Schön, Oliver Klostermann als Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung sowie Jochen Adrian als Vorsitzender des Stadtsportbundes und Jens Sattler als Geschäftsführer des Stadtsportbundes die Hintergründe der neuen Richtlinie vorgestellt. „Das ist ein Meilenstein der Krefelder Sportförderung“, sagte Stadtdirektor Markus Schön.

 

Die aktuell noch gültige Auflage der Fördergrundlagen stammt aus dem Jahr 2002, ist also 20 Jahre alt. „Mit der Neuaufstellung sollen die Fördergelder zielgenau fließen, unter Berücksichtigung von Faktoren wie Jugendarbeit, Herausforderungen im Quartier und Diversität“, erläuterte Stadtdirektor Markus Schön. Von den veränderten Richtlinien würden auch die Vereine profitieren, da die Antragsstellung deutlich erleichtert wird, ergänzte Oliver Klostermann als Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung. „Die Vereine sollen sich auf den Sport konzentrieren können und möglichst wenig mit der Antragsstellung im Büro beschäftigt sein.“ So müssen jährlich wiederkehrende Zuschüsse nicht immer neu beantragt werden, sondern laufen automatisch weiter. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren – ohne Ärger über verfallende Fristen.

 

Etwa 250.000 Euro zur Förderung an die Vereine stehen pro Jahr bereit. Sollte es Anträge über diesen Fördertopf hinaus geben, sei eine Aufstockung im Rahmen des generell zur Verfügung stehenden Sportbudgets grundsätzlich möglich, erläuterte Oliver Klostermann. Wesentliche Änderungen erläuterte er gemeinsam mit Markus Schön. Der Zuschuss an Sportförderung für die Vereine pro Jugendlichem wird unter bestimmten Bedingungen um drei auf zehn Euro angehoben. Voraussetzung dafür ist, dass die Jugend im Verein mit einem Jugendvorstand beteiligt wird. Idee dahinter ist, dass die Jugend deutlich stärker an Entscheidungsprozessen im Verein beteiligt wird. Der Zuschuss für Behinderte wird in gleichem Maße angehoben. Für anerkannte Übungsleiter liegt der Zuschuss nun bei 75 Euro. „Das bedeutet eine deutliche Aufwertung dieses wichtigen Ehrenamtes“, erläuterte Markus Schön. Projekte in den Vereinen können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Die Kriterien dafür lauten Inklusion, Integration, Kinder und Jugend, Senioren, Diversity und gesellschaftliche Vielfalt. Mit der neuen Richtlinie soll auch das Ziel erreicht werden, Mädchen stärker für den Vereinssport begeistern zu können. Zuschüsse erhalten die Vereine auch weiterhin für Betrieb und Unterhaltung ihrer Sportanlagen im Amateur- und Breitensport.  „Wir haben dabei zur Bedingung gemacht, dass auf diesen Anlagen auch Schulsport betrieben werden kann“, sagt Oliver Klostermann.

 

Mehr Gewichtung liegt in den neuen Richtlinien auf dem Schwimmen und Tanzen – die Fördergelder für solche Anlagen sind erhöht worden, auch aufgrund gestiegener Kosten. Oliver Klostermann erläuterte, dass die Sportbefragung als eines der Resultate ergeben habe, dass diese Angebote in Krefeld besonders stark nachgefragt werden. Sichergestellt ist mit den neuen Richtlinien auch, dass Sport-Fördergelder für die Jugend tatsächlich nur im Jugendbereich ausgegeben werden.

 

Ein enger Austausch bestand bei der Erstellung der Richtlinien zwischen dem Stadtsportbund und der Stadtverwaltung. Dessen Vorsitzender Jochen Adrian lobte die „gute Vorlage“ der Verwaltung und sagte: „Die neuen Richtlinien sind ein gemeinsames Werk von Stadt und Stadtsportbund. Das zeigt, wie gut alle zusammenarbeiten.“ Während die alte Richtlinie 16 Seiten hatte, komprimiert die neue Richtlinie den Inhalt auf sechs Seiten. Alle fünf Jahre wird nun geprüft, ob die Richtlinie noch in die Sportlandschaft Krefelds passt oder ob Änderungen erfolgen müssen. Der Stadtsportbund wird die Vereine über die neuen Inhalte der Sportförderrichtlinien in Kenntnis setzen, sobald die finale Genehmigung im Ausschuss erfolgt ist. Jens Sattler, Geschäftsführer des Stadtsportbundes, begrüßt, dass mit der neuen Richtlinie auch die Förderung von Trendsportarten stärker in den Fokus genommen wird: Auch Sportarten wie Parcours, Stand-Up-Paddling oder Streetball erfahren Förderung. „Das ist der richtige Schritt“, sagte Jens Sattler.

 

Der Krefelder Sportausschuss soll in seiner Sitzung am 15. Februar (17 Uhr, Yayla-Arena, Westparkstraße 111) über die neuen Richtlinien entscheiden. Sie erlangen dann rückwirkend zum 1. Januar 2022 Gültigkeit.◄

„Crossover Burg Linn” mit der vierten Auflage am 15.05.2022

Anmeldung ab sofort möglich!

In Planung sind zum Beispiel eine Schlagmessung an einem mobilen Schlagmesser sowie an Boxautomaten, Tanzaktionen und Football zum Mitmachen oder auch Vorführungen zur Lebensrettung der DLRG. Des Weiteren wird es Angebote zum „Sport im Mittelalter“ geben, wozu Bogenschießen, Schwertkampfübungen oder Hobbyhorsing gehören. Hinzu kommen Mitmachaktionen, Führungen und Spiele zu den Themen “”Römer” und “Limes” sowie Beiträge der Musikschule. Der Kulturlauf wird als zentrale Veranstaltung den Rahmen für Crossover mit den vier Läufen über 5, 10, 25 und 50 km bilden. Alle Angebote werden selbstverständlich unter der geltenden CoronaSchutzVerordnung stattfinden. Weiterhin ist es sehr erfreulich, dass Schulen die Veranstaltung für sich zum Mitmachen nutzen und das Berufskolleg Vera Beckers mit einer größeren Anzahl von Schüler*innen uns unterstützt.

Die Anmeldung für die Läufe ist ab sofort über www.ssb-krefeld.de/krefelder-kulturlauf/ möglich.

Kostenlose ÜL C Fortbildung

Richtig argumentieren und Haltungssicherheit erlangen bei menschenverachtenden Aussagen und Verhaltensweisen im Sport (-verein).

Rassistische, islamfeindliche, antisemitische, homophobe, sexistische oder andere menschenverachtende und ausgrenzende Einstellungen begegnen uns alltäglich – auch im Bereich des Sports. Sie machen meistens erstmal sprachlos – und ratlos. (Rechts-) Populistische Äußerungen bringen eine Diskussion häufig zum Erliegen. Oft fehlen Handlungsrepertoire und Fachwissen, um kritische Situationen einzuschätzen, entsprechend handeln zu können, zu argumentieren und vor allem – Haltung zu zeigen. Das führt unweigerlich zu den Fragen: Wie kann ich als Einzelperson menschenfeindlichen Äußerungen und Einstellungen im Sportbereich wie auch im persönlichen Alltag etwas entgegensetzen? Welche kommunikativen Möglichkeiten habe ich, um den Standpunkt des Vereins sowie meinen Standpunkt selbstbewusster zu vertreten?

Der Stadtsportbund Krefeld veranstaltet am 19. Februar 2022 eine eintägige Übungsleiter*in C – Fortbildung, in der Antworten auf diese Fragen sowie das Erlernen von Handlungsmöglichkeiten vermittelt werden.

Termin:                        19. Februar 2022          08 – 17 Uhr
Veranstaltungsort:        Gesamtschule Uerdingen, Uerdinger Str. 783, 47800 Krefeld

Die Teilnahme an der Fortbildung ist kostenlos.

Anmeldung und weitere Infos finden Sie hier.

Corona Update

Der LSB NRW hat eine anschauliche Übersicht zu den seit dem 16.01.2022 geltenden Corona-Regelungen erstellt, ebenso eine Übersicht zu der Frage “Wer gilt als geboostert”.

Übersicht Boosterung

Corona Regelungen ab 16.01.2022

 

 

Geschäftsstelle am 21.12.21 geschlossen

Am 21. Dezember 2021 werden wir aufgrund von Elektroarbeiten ganztägig keinen Strom haben. Aus diesem Grunde bleibt unsere Geschäftsstelle an diesem Tag geschlossen. Am 22. und 23. Dezember 2021 sind wir wie gewohnt für Sie da.

Frohe Weihnachten

Bestandserhebung 2022 LSB NRW

Liebe Vereinsvertreter*innen,

ab sofort können Sie Ihre Bestandserhebung für das Jahr 2022 wieder online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28. Februar 2022 möglich.

Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisationen auch anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können.

Darüber hinaus ist die Erfassung Ihrer Daten sowohl aus allgemeinen statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Gleichfalls kann Ihr Verein nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW erhalten, wenn Sie Ihre Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum gemeldet haben. Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen.
Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2022 zu beantragen!

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Online-Portal der Bestandserhebung

https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login

Weitere Informationen zur Bestandserhebung erhalten Sie hier:

https://www.vibss.de/service-projekte/bestandserhebung-fuer-vereine