Corona Update

Der LSB NRW hat eine anschauliche Übersicht zu den seit dem 16.01.2022 geltenden Corona-Regelungen erstellt, ebenso eine Übersicht zu der Frage “Wer gilt als geboostert”.

Übersicht Boosterung

Corona Regelungen ab 16.01.2022

 

 

Geschäftsstelle am 21.12.21 geschlossen

Am 21. Dezember 2021 werden wir aufgrund von Elektroarbeiten ganztägig keinen Strom haben. Aus diesem Grunde bleibt unsere Geschäftsstelle an diesem Tag geschlossen. Am 22. und 23. Dezember 2021 sind wir wie gewohnt für Sie da.

Frohe Weihnachten

Bestandserhebung 2022 LSB NRW

Liebe Vereinsvertreter*innen,

ab sofort können Sie Ihre Bestandserhebung für das Jahr 2022 wieder online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28. Februar 2022 möglich.

Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisationen auch anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können.

Darüber hinaus ist die Erfassung Ihrer Daten sowohl aus allgemeinen statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Gleichfalls kann Ihr Verein nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW erhalten, wenn Sie Ihre Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum gemeldet haben. Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen.
Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2022 zu beantragen!

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Online-Portal der Bestandserhebung

https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login

Weitere Informationen zur Bestandserhebung erhalten Sie hier:

https://www.vibss.de/service-projekte/bestandserhebung-fuer-vereine

Verstärkung gesucht!

Für den Bereich Qualifizierung sucht der SSB Krefeld zum 1. Februar 2022 eine*n Sachbearbeiter*in (m/w/d) in Vollzeit (39 Std.):

Stellenausschreibung SSB Krefeld Bereich Qualifizierung

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per Post oder E-Mail an:

Stadtsportbund Krefeld e. V.

Herrn Jens Sattler
Hubertusstr. 238
47798 Krefeld

Mail: jens.sattler@ssb-krefeld.de

Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2022.

 

Sport, Kultur und Wirtschaft surfen auf einer Welle

Daumen hoch für den Surfpark im Masterplan Elfrather See

Auf Einladung des Stadtsportbundes legten Vertreter von Kultur, Wirtschaft und Sport in Krefeld ein deutliches Bekenntnis zum Bau eines Surfparks am Elfrather See ab. In einer gemeinsamen Pressekonferenz in den Räumen des Segelklubs Bayer Uerdingen betonten sie die Bedeutung des Projekts für die Weiterentwicklung des Geländes rund um den See, für die hiesige Sportlandschaft insgesamt und für den Wirtschaftsstandort Krefeld.

Der Vorsitzende des Stadtsportbunds (SSB), Jochen Adrian, erklärte, bei den Krefelder Sportvereinen gebe es eine breite Unterstützung für das private Investment. „Wir brauchen Leuchttürme, um unsere Stadt noch attraktiver zu machen. Der Surfpark ist eine sehr große Chance für Krefeld“, sagte Jochen Adrian. Das Areal bleibe seit Jahrzehnten hinter seinen Möglichkeiten zurück und könne nun zum überregionalen Anziehungspunkt werden. SSB-Geschäftsführer Jens Sattler ergänzte: „Dass eine Sportart, die gerade olympisch geworden ist, hier ansässig wird, wäre ein tolles Zeichen auch für die anderen Vereine am See. Das bringt den Sport in Krefeld insgesamt nach vorne.“

Frank Suchanek, Vorsitzender des Segelclubs Bayer Uerdingen, wünschte sich, dass in einem Wassersportareal mit schon jetzt 3000 Sportlern „ein richtiger Sportpark“ entsteht: „Der Surfpark würde die Attraktivität des Elfrather Sees deutlich steigern. Und die Surfer aus der Umgebung müssten nicht mehr nach Frankreich fahren oder nach Portugal fliegen, sondern könnten per ÖPNV zum E-See kommen.“

Breite Unterstützung für den Surfpark kommt auch aus der Kultur. „Ein solches Angebot hätte Strahlkraft weit über Krefeld hinaus. Das wäre auch für die Kultur eine Bereicherung. Kultur hat viel mit Lebensqualität zu tun – und dafür steht auch der Surfpark“, sagte der Vorsitzende des Kulturrats, Heinrich Rungelrath. Im Zuge des „Masterplans Elfrather See“ könne es auch eine Seebühne, einen Skulpturenpark oder Kulturangebote aus der freien Szene geben. Vorstandsmitglied Bernd Scheelen ergänzte, gerade Krefeld in seiner Lage zwischen großen Metropolen und attraktiven Kleinstädten brauche Highlights wie den Surfpark, die ein junges, gut gebildetes Publikum ansprechen. „Der Surfpark nimmt nur sechs Prozent des gesamten Areals ein. Das lässt genügend Raum für andere Entwicklungen. Man könnte hier zum Beispiel über ein zweites Umweltzentrum für Krefeld nachdenken.“

Der Unternehmer Dirk Wellen rief von Seiten der Wirtschaft dazu auf, „alle kleinkarierten Einwände beiseite“ zu lassen: „Krefeld braucht so etwas wie den Surfpark – ein Projekt, das mit Spaß, Sport, Freizeit und Lebensqualität verknüpft ist. Wir müssen dem Investor jetzt das Zeichen geben: Du bist hier willkommen. Das gilt auch am Donnerstag im Stadtrat. Krefeld muss wegkommen von einem Bestandsdenken und hin zu einer Freude an der Entwicklung. Wir müssen etwas lostreten.“

Für die Industrie forderte Mario Bernards, Leiter Politik und Bürgerdialog im Chempark, ebenfalls „ein Signal der Entschlossenheit“. Krefeld solle „nicht länger Mittelmaß“ sein. „Wir haben die Chance, ein doppeltes Zeichen zu senden: nach außen an den Investor, der sein Geld nach Krefeld bringen möchte, und nach innen an die Bürgerschaft. Der Surfpark bringt Bewegung, Austausch, Begegnung – und durch diese Lebensqualität bleiben wir auch als Wirtschaftsstandort im Rennen“, so Mario Bernards.

Als Vertreter des Handels sagte Markus Ottersbach, Geschäftsführer des Handelsverbands Krefeld-Kempen-Viersen: „Das Surfpark-Projekt kann den Standort Krefeld positiv aufladen. Das hat nicht unbedingt eine direkte Wirkung auf die Umsätze, aber auf das Image. Eine Stadt, die in Rankings oft auf hinteren Plätzen landet, braucht gute Nachrichten.“ Das Feedback aus vielen Gesprächen mit mittelständischen Unternehmern sei eindeutig, sagte Ottersbach: „Der Surfpark hat in Krefeld überwiegend Unterstützer.“

Die Stadt Krefeld hat die Pläne für einen Surfpark am Elfrather See in den vergangenen zwei Jahren intensiv geprüft. Die umfangreichen Gutachten sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bau rechtlich zulässig ist. Der Stadtrat soll am 9. Dezember darüber entscheiden, ob die Pläne nun im Zuge einer Bürgerbeteiligung offengelegt werden.

Als privates Investment ist der Surfpark mit Campingplatz ein wichtiges Element für die geplante Weiterentwicklung des Elfrather Sees für Sport, Freizeit, Kultur, Erholung und Naturerlebnis. Um diesen Prozess voranzutreiben, hat die Stadt den „Masterplan Elfrather See“ ins Leben gerufen.

Auf dem Foto v. l.: Heinrich Rungelrath (Kulturrat), Jochen Adrian (SSB), Bernd Scheelen (Kulturrat), Frank Suchanek (Segelklub Bayer Uerdingen), Dirk Wellen (Rondo Food), Mario Bernads (Chempark Uerdingen), Jens Sattler (SSB).

Copyright für das Foto: Andreas Bischof

Neue Regelungen für den Sportbetrieb

Nach der modifizierten Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO-NRW), welche am 24.11.2021 in Kraft getreten ist, gelten in Krefeld aktuell nachfolgend aufgeführte Regelungen für die Sportausübung:

Sportausübung:
Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum ist für Personen im Alter ab 16 Jahren nur noch gestattet, sofern sie immunisiert sind (2-G-Regelung). 
In Innenräumen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden, sofern dies für die Sportausübung erforderlich ist. Auch im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Vorgenannte Regelungen gelten grundsätzlich sowohl für den Amateur- als auch für den Profisport. Für Teilnehmer an Profiligen sowie an Ligen und Wettkämpfen eines Verbandes, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung das bescheinigte negative Ergebnis von einem anerkannten Labor eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung. Für nicht immunisierte Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen (Übungsleiter, Betreuer etc.), genügt die Vorlage eines negativ, höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests bzw. von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung. Während der Ausübung der Tätigkeit gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.

Besuch von Sportveranstaltungen:
Der Besuch von Sportveranstaltungen für Personen im Alter ab 16 Jahren ist ebenfalls nur immunisierten Personen (2-G-Regelung) gestattet.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze mit mehr als 100 Personen ist dem Gesundheitsamt vorab ein Hygienekonzept vorzulegen. Die Konzepte müssen u. a. eine Darstellung der Kontrolle von Zugangsbeschränkungen beinhalten. Entsprechende Konzepte können Sie gerne an den Fachbereich Sport und Sportförderung, Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, zwecks weiterer Veranlassung übersenden.

In Innenräumen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen kann an den Plätzen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, wenn die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern aufweisen bzw. alle Personen immunisiert oder getestet sind.

Beim Besuch von Sportveranstaltungen im Freien ist das Tragen einer medizinischen Maske nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (insbesondere in Warteschlagen und Anstellbereichen sowie an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern).

Besuch von u. a. Schwimmbädern:
Der Besuch von Schwimmbädern und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen (Eissporthallen) ist Personen ab 16 Jahren nur gestattet, sofern diese immunisiert (2-G-Regelung) sind.

Allgemeines:
Die Anwendung der als Anlage beigefügten allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen ist verpflichtend.

Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT  08.05.2021 V1). Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, müssen über einen Testnachweis verfügen. Der durchzuführende Test muss den Anforderungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung entsprechen und es muss ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder  eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorliegen.

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist  ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Die Nachweise einer Immunisierung sind beim Zutritt zu den Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.

Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Regelungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2225 gebeten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz des Landessportbundes Nordhein-Westfalen unter www.lsb.nrw.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, 02151-86 3421.

Download:

Anpassung der CoronaSchutzVO ab 24.11.2021

CoronaSchVO gültig ab 24.11.2021