Geänderte Coronaschutzverordnung

Folgende Mitteilung des Fachbereichs Sport und Sportförderung möchten wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Unterhalb der Mitteilung finden Sie eine übersichtliche Darstellung des LSB, welche Regelung bei welcher 7-Tage Inzidenz gilt.

“Sehr geehrte Damen und Herren,

die Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat mit Gültigkeit vom 15.05.2021 Anpassungen erfahren, welche in Abhängigkeit zu den jeweiligen 7-Tages Inzidenzen Auswirkungen auf das Sportgeschehen hat.  Erste Lockerungen können bei einer stabilen (5 Werktage in Folge) 7-Tages-Inzidenz unter dem Wert von 100 in Kraft treten. Die 7-Tages Inzidenz liegt in Krefeld derzeit (Stand 17.05.2021) bei 103,3. Somit gelten in Krefeld weiterhin unverändert die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes fort.

Konkret bedeutet dies zurzeit:

  • die Sportausübung von kontaktlosen Individualsportarten, die alleine, zu zweit oder ausschließllich mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden kann, ist im Freien gestattet.
  • Kinder bis einschließlich 13 Jahre können in Gruppen von fünf Kindern gemeinsam und konktaktlos im Freien Sport ausüben, Anleitungspersonen müssen einen negativen Coronatest, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen können.
  • die sportliche Ausbildung darf nur im Einzelunterricht erfolgen (ein Sportler mit einem Trainer), kontaktloses Mannschaftstraining bzw. Mannschaftstraining in 2-er Gruppen ist nicht gestattet.
  • die Sportausübung in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet.
  • Für den Reitsport, den Berufssport und den Sport an Leistungskadern des Bundes und Landes gelten abweichende Regelungen.

Aufgrund der o.g. Regelung bleiben die Sportanlagen der Stadt Krefeld grundsätzlich weiterhin geschlossen. Sie haben die Möglichkeit, die Öffnung von städtischen Sportfreianlagen für die Durchführung von Kindertraining beim Fachbereich Sport und Sportförderung zu beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte an timo.kannenberg@krefeld.de.

Sobald absehbar ist, dass es aufgrund des Infektionssgeschehens in Krefeld zu abweichenden Regelungen kommen wird, werden Sie selbstverständlich über die genaue Rechtslage informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Kannenberg”

Regelungen für den Sportbetrieb:

Regeln für Sportbetrieb Inzidenz über 100__Stand 14.05.2021
Regeln für Sportbetrieb Inzidenz 50 bis 100__Stand 14.05.2021
Regeln für Sportbetrieb Inzidenz unter 50__Stand 14.05.2021

Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“

Die Fair Play-Initiative der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. (DOG) schreibt auch dieses Jahr wieder den Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“ aus.
Mit „Jung, sportlich, FAIR“ sollen auch 2021 wieder faire Gesten im Sport sowie Projekte von Jugendlichen zur Thematik Fair Play ausgezeichnet werden.

Teilnehmen können alle jugendlichen Sportler*innen im Alter von 12 bis 18 Jahren. Die Gewinner erhalten über ihren Verein eine Fördersummen von bis zu 500 Euro. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2021.

Die Fair Play-Initiative der DOG
Die DOG tritt in der deutschen Sportlandschaft als federführende Kraft der Fair Play-Initiative für die Einhaltung und die Verbreitung des Fair Play-Gedankens im Sport und in der Gesellschaft ein. Fair Play spielt im Leistungs- wie im Breitensport eine entscheidende Rolle. Denn Fair Play ist mehr als die Befolgung der Regeln. Fair Play macht den Geist des Sports aus und fordert Handeln nach innerer Einstellung. Daher muss Fair Play ständig neu bewusst gemacht werden. Dies ist nicht nur eine Sache des Wissens, sondern vor allem des Verhaltens.

Ausschreibung und Bewerbungsformular zum Download
Ausschreibung Jung sportlich FAIR 2021

Übersicht Regelungen Sportbetrieb

Mit der nachfolgenden Tabelle hat der LSB eine übersichtliche Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen im Sport erstellt:

Übersicht Regeln für Sportbetrieb 3.5.2021

Digitaler Austausch für Vereine

Nicht immer ist es uns möglich, allen Bedürfnissen und Anforderungen der Sportvereine gerecht zu werden.

Mit einer neuen digitalen Veranstaltungsreihe „Wo drückt der Turnschuh? – Digitaler Austausch für Vereine!“ möchte der Landessportbund NRW gemeinsam mit seiner Sportjugend ein Austauschformat mit Vereinsvertreter*innen schaffen, offene Fragen beantworten, Ihnen aufmerksam zuhören und Anregungen Ihrerseits mitnehmen.

Dafür stehen zu folgenden Themen und Terminen in den kommenden Wochen Expert*innen des LSB bzw. der Sportjugend zur Verfügung:

  • 27.04.2021: Wer entscheidet eigentlich was? Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Landessportbund NRW und Kommunen?
  • 05.05.2021: Gesundheits-/Rehabilitationssport – auch in Zeiten von Corona?

Der Sportverein in der Zwickmühle als verantwortungsvoller Bewegungsanbieter

  • 10.05.2021: Kinder-und Jugendarbeit im Sportverein – Corona nur ein Hindernis?!
  • 27.05.2021: Hilfestellung für Vereine: Good-Practice-Beispiele von Vereinen für Vereine
  • 31.05.2021: Wer entscheidet eigentlich was? Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Landessportbund NRW und Kommunen?
  • 08.06.2021: Leistungssport und CoronaSchVO: Wer darf unter welchen Bedingungen trainieren?

Die Angebote finden jeweils von 18:00 bis 19:30 Uhr über Zoom statt.

Je nach Nachfrage werden weitere Termine und Themen angeboten.

Weitere Informationen sowie die Anmeldungen zu den Terminen finden Sie hier.

(Quelle: LSB NRW)

Förderprogramm „People-to-People“

Kennen Sie schon das Förderprogramm “People-to-People”? Das Förderprogramm “People-to-People” der euregio rhein-maas-nord unterstützt deutsch-niederländische Projekte und Aktivitäten mit einer maximalen Fördersumme von 25.000 Euro. Auch für Sportvereine ist das Programm eine interessante Möglichkeit im Rahmen von Sportveranstaltungen o. Ä. von einer Förderung zu profitieren.

Weitere Informationen und Rahmenbedingungen erhalten Sie auf der Website der euregio.

Miniprojekte

Broschüre euregio

Regelungen für den Sportbereich aufgrund der aktuellen Infektionslage

Aufgrund der aktuellen Infektionslage in Krefeld hat der Krisenstab der Stadt Krefeld für den Sport Maßnahmen mit Wirkung ab dem 19.04.2021 beschlossen, über welche die Stadtverwaltung hiermit informieren möchte:

“Folgende Möglichkeiten der Sportausübung sind weiterhin gestattet:

  • Anfänger- und Kleinkinder-Schwimmkurse: die in den Bädern in Bockum und Fischeln geplanten Kurse finden statt, bzw. werden fortgesetzt.
  • Das Training von höchstens zehn Kindern im Alter bis zu 14 Jahren und höchstens zwei Betreuungspersonen auf Sportanlagen unter freiem Himmel. Um das Training auf städtischen Sportanlagen zu ermöglichen, ist weiterhin ein Antrag bei der Stadt Krefeld nötig. Diesen senden Sie bitte an timo.kannenberg@krefeld.de. Bisher erteilte Genehmigungen behalten Ihre Gültigkeit.
  • Der Individualsport alleine oder zu zweit. Dies gilt auch für die Wassersportarten, welche auf der Wasserfläche des Elfrather Sees ausgeübt werden. Allerdings ist nach der Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld zur Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske in bestimmten öffentlichen Grünflächen vom 17.04.2021 auch der Bereich des Elfrather Sees erfasst. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Sicherheit Ordnung der Stadt Krefeld ist die Sportausübung von dieser Verpflichtung nicht ausgenommen.  D. h., bei erlaubten sportlichen Aktivitäten, wie Joggen oder Segeln greift dort die Maskenpflicht. Die Stadt Krefeld wird nun zunächst die mit dieser Praxis gemachten Erfahrungen der nächsten Tage auswerten und ggf. anpassen. Hierüber werden Sie wie gewohnt zeitnah informiert.
  • Das organisierte Mannschaftstraining im Seniorenbereich mit mehr als zwei zeitgleichen Teilnehmern ist nicht gestattet.
  • Für den Profisport sowie die Kaderathleten der Bundes- und Landeskader in den jeweiligen Bundes- und Landesleistungsstützpunkten gelten weiterhin die bereits bekannten Ausnahmen.

Mit der o. g. Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld wurde auch eine Ausgangssperre von 21:00 – 05:00 Uhr für den Bereich der Stadt Krefeld angeordnet. Die Sportausübung stellt keinen Ausnahmetatbestand dar, welcher die Nichteinhaltung der Ausgangssperre rechtfertigt. Aus diesem Grund schließen alle städtischen Sportanlagen ab sofort um 20:15 Uhr, um allen Sportler*innen die Einhaltung der Ausgangssperre zu ermöglichen. Der Profisport wird aufgefordert, seine Trainingszeiten nach Möglichkeit ebenfalls anzupassen.”

Trikot-Tausch 2021 Aktion

Ihr braucht neue Trikots für eure Jugendmannschaft? Dann bewerbt euch per E-Mail bei der Wohnstätte Krefeld!

Auch wenn der Ball schon seit Monaten nicht mehr rollt und das Training nur sehr bedingt möglich war oder ist: Sobald die nächste „reguläre“ Saison auf dem Platz oder in der Halle startet, wollen die Teams vorbereitet sein. Dazu gehört neben einem starken Teamgeist auch die richtige Ausstattung … aber die Vereins- oder Teamkasse wird wegen Corona sehr gelitten haben.

Deswegen will die Wohnstätte Krefelder Jugendmannschaften unter die Arme greifen und sponsert auch in diesem Jahr 16 Trikotsätze mit WKR-Logo. Unterstützt werden Teams aus den Sportarten Fußball, Handball, Volleyball und Basketball. Einzige Voraussetzung: eure Mannschaft ist U16 oder jünger.

Für eure Teilnahme an der Aktion „Trikot-Tausch!“ brauchen wir:

  • ein cooles Mannschaftsfoto
  • eine Liste mit den Namen eurer Spieler(innen)
  • euer Vereinslogo (eps, jpg, pdf)
  • und schreibt uns, warum eure Mannschaft die Trikots verdient und was euch als Team ausmacht!

Schickt eure Bewerbung bis zum 30.06.2021 an: mark.saxer@wohnstaette-krefeld.de (Betreff: Trikot-Tausch).

Wichtig: Absender und somit Teilnehmer am Gewinnspiel muss euer Trainer/Betreuer sein. Die Wohnstätte Krefeld freut sich auf eure Teilnahme* und wünscht viel Glück!

*Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.