Gemeinnützige Sportvereine werden entlastet

Gute Nachricht für gemeinnützige Sportvereine: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Vereine beschlossen. Die Änderungen im Überblick:

  • Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
  • Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €
  • Anhebung der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €
  • Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen

Die Änderungen treten grundsätzlich zum 01.01.2021 in Kraft. Die Anhebung der Besteuerungsgrenze und die Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendungspflicht für kleine Vereine treten schon am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Landessportbund NRW

 

 

 

 

 

Digitale Fortbildung: Paule Puste

Sind Sie auf der Suche nach neuen Impulsen für Ihre Arbeit in Kita und/oder Sportverein? Vielleicht haben Sie Lust die aktuelle Phase der Pandemie zu nutzen um sich digital weiterzubilden und neue Ideen zu erhalten?

In unserer digitalen Fortbildung “Paule Puste – spielerisches Ausdauertraining in Verein und Kita” lernen die Teilnehmer*innen Idee und pädagogische Ausrichtung des Bewegungskonzeptes “Paule Puste” kennen. Neben Praxisbeispielen erhalten sie theoretische und didaktisch-methodische Grundlagen der Ausdauerförderung speziell mit Kindern im U7-Bereich. Hier geht’s zur Anmeldung.

Hintergrund:

“Paule Puste” ist ein Bewegungskonzept zum spielerischen Ausdauertraining, konzipiert für die Arbeit in Verein und Kita.
“Paule Puste” erlebt viele Abenteuer, trainiert dabei spielerisch seine Ausdauer und lernt sein Herz-Kreislaufsystem kennen.
Als 10-stündiges Programm für Vorschulkinder im Rahmen von NRW bewegt seine KINDER! entwickelt, bereichert es die Praxis in Verein und in Kita.

 

Coronaschutzverordnung NRW ab 25.01.2021

Gestern wurde die neue Coronaschutzverordnung NRW, die ab 25. Januar in Kraft tritt, veröffentlicht.

Für den Sport ergeben sich keine Veränderungen. Hier heißt in es § 9 (Sport) weiterhin:

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

(3) Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden.

(4) Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzrecht und so weiter) zulässig sind der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.

(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch auf und in Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.

Bestandserhebung 2021 für Vereine

Ab sofort können Vereine die aktuellen Mitgliedszahlen (Bestandserhebung) wieder online über die Vereinsverwaltung an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten für 2021 ist bis zum 28. Februar 2021 möglich.

Als zentrales Instrument des organisierten Sports dient die Bestandserhebung nicht nur dazu, die Zahl der Vereinsmitglieder in NRW zu ermitteln, sondern sie dient der Sportentwicklung insgesamt.
Durch ihre Teilnahme erfüllen die Sportvereine die Voraussetzung, finanzielle Zuschüsse und Fördermittel des Landessportbundes NRW zu beantragen. Hier geht’s zur Bestandserhebung.

 

Netzwerk Schule und Leistungssport – Neue Koordinatoren

Ab sofort unterstützen wir, Lea Rodies und Ole Haas, als Koordinatoren des “Netzwerks Krefelder Schulen zur Förderung des Leistungssports“ den SSB Krefeld.

Gerne stellen wir uns kurz vor:

Wir sind seit mehreren Jahren Sportlehrer/ -lehrerin an der Gesamtschule Uerdingen, wo wir in Teamarbeit den Fachvorsitz Sport vertreten und maßgeblich an der Gestaltung des Sports im Schulleben beteiligt sind. Als Absolventen der Deutschen Sporthochschule Köln verfügen wir auch über eine entsprechende sportwissenschaftliche Expertise. Bevor wir in den Schuldienst eingetreten sind, konnten wir vielerlei Erfahrungen im Bereich Sportmarketing und Sportkommunikation in der Sportindustrie sowie dem Profisport sammeln.  Natürlich vertreten wir beide als ambitionierte Freizeitsportler die Förderung des Sports zwischen Vereinen und Schulen, um eine Vereinbarkeit für alle Beteiligten insbesondere der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

Unsere Aufgaben als Koordinatoren des Netzwerks umfassen folgende Tätigkeiten:

Wir sind Ansprechpartner für Vereine, Schulen sowie für die Eltern der Leistungssportler/ -innen und stehen beratend zur Verfügung z.B.

  • bei Fragen der Schule, des Vereins oder der Eltern zur Vereinbarkeit von Leistungssport und schulischen Aufgaben
  • durch die Erarbeitung und Bereitstellung von passenden Beratungs-Tools für Schule und Vereine z. B. für Eltern-Schüler-Gespräche
  • bei der Suche nach einer passenden Schule für einen Leistungssportler/ -sportlerinin Bezug auf Training (z.B. Fahrtwege) und schulische Werdegänge/ Abschlüsse
  • Begleitung eines Schulwechsels durch das Netzwerk

Wir organisieren unsere regelmäßigen Netzwerktreffen zum Austausch und zur Kontaktpflege zwischen Schulen und Vereinen.

Darüber hinaus sind wir für die Datenerfassung und –pflege bezüglich der aktuellen Anzahl der Leistungssportler/ -sportlerinnen in Krefelder Schulen und Vereinen zuständig.

Wir sind das Bindeglied zwischen dem Krefelder Netzwerk und der Düsseldorfer Staatskanzlei, die über die Fördermittel entscheidet.

Wir freuen uns auf unsere neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Netzwerks!