Förderprogramme 2025
Landesprogramm 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein
Antragstellung ab sofort möglich!
1,25 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2025
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel zur Förderung des Engagements von Sportvereinen zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sportvereine aus Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind antragsberechtigt:
- Anerkennung als gemeinnütziger Verein
- Mitgliedschaft in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
- Mitgliedschaftsowie im zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (beziehungsweise im jeweiligen Gemeindesportverband oder Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen Vereine nicht unmittelbar Mitglied sind) (Doppelmitgliedschaft!)
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen von Sportvereinen, die im Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Integration
- Inklusion
- Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
- Sport der Älteren
- Sport gegen Einsamkeit
- Gesundheits- und Rehabilitationssport
- Nachhaltige Entwicklung im Sport
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Eine Antragstellung ist ab dem 10.02.2025 möglich!
Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
(Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Vereinskennziffer und das dazugehörige Passwort.)
Förderung der Übungsarbeit im Sportverein bis zum 31. Mai 2025
Förderung der Übungsarbeit in Sportverein
Fördervolumen in 2025: 7,56 Mio. Euro
Antragstellung vom 10.02.2025 bis zum 31.05.2025
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Diese Förderung unterstützt den Trainingsbetrieb im Breitensport, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind antragsberechtigt:
- Anerkennung als gemeinnütziger Verein
- Mitgliedschaft in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
- Mitgliedschaft im zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (beziehungsweise im jeweiligen Gemeindesportverband oder Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen Vereine nicht unmittelbar Mitglied sind) (Doppelmitgliedschaft!)
- Nachweis des Mitgliederbestands durch die jährliche Bestandserhebung
- Einsatz von lizenzierten Übungsleiter*innen
- Aktive Jugendarbeit, sofern dies nicht durch die besondere Aufgabenstellung des Vereins ausgeschlossen ist (z. B. bei anerkannten Seniorensportvereinen)
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Förderung unterstützt die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen von Vereinen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Nicht förderfähig sind Gruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen vom Verein erhalten.
Die Übungsarbeit muss
- von anerkannten Übungsleiter*innen durchgeführt werden
- ganzjährig stattfinden (außer während der Schulferien)
- vorrangig im Kinder- und Jugendsport sowie in der Nachwuchsförderung angesiedelt sein
Wer gilt als anerkannte Übungsleitung?
Folgende Qualifikationen werden anerkannt:
- Übungsleiter*in-/Trainer*in- oder Jugendleiter*in-Lizenz (mindestens 1. Lizenzstufe) des DOSB oder des Landessportbundes NRW
- Abgeschlossenes Studium im Bereich Sportwissenschaften oder ein Studium mit mindestens 60 ECTS im Fach Sport
- Berufsabschluss als staatlich anerkannte*r Sport- und Gymnastiklehrer*in, Fachkraft für Bäderbetriebe oder Schwimmausbilder*in
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach:
- Der Mitgliederzahl des Vereins (insbesondere der Anteil an Kindern und Jugendlichen)
- Der Anzahl der eingesetzten anerkannten Übungsleitungen
- Der genaue Förderbetrag wird auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Eine Antragstellung ist möglich vom 10.02.2025 bis zum 31.05.2025
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
(Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Vereinskennziffer und das dazugehörige Passwort.)
Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums bis zum 15. April 2025
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern im ländlichen Raum durch Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt. Das Förderprogramm investiert in die Zukunftsfähigkeit der Dörfer, Orte und Ortsteile in Nordrhein-Westfalen und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei.
Sportvereine sind bei dem Programm ebenfalls antragsberechtigt:
Überischt aller geförderten Projekte über den letztjährigen Aufruf
Wichtige Infos zum Förderprogramm
Fördervoraussetzungen: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.
Antragsfrist und -weg: Die Antragsstellung ist vom 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 online über die jeweils zuständige Bezirksregierung möglich. Eine vorherige Absprache interessierter Sportvereine mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.
Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW finden Sie hier: https://www.mlv.nrw.de/
Krefeld macht Sport
Antragsberechtigt sind Krefelder Vereine, die mindestens ein Jahr dem Stadtsportbund Krefeld e. V. angehören. Die Förderung soll daher grundsätzlich Maßnahmen fördern, die zur Verbesserung der unmittelbaren Sportausübung auf den Sportanlagen dienen. Es werden nur Maßnahmen bezuschusst, die der aktiven Sportausübung dienen.
Ausführlichere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren und den Bewilligungsbedingeungen für die Gewährung von Zuschüssen finden Sie hier: Krefeld macht Sport
Stadt Krefeld, FB 52
Antrag an sport@krefeld.de
Neue Sportförderrichtlinien der Stadt Krefeld
Die Stadt Krefeld nimmt die Sportförderung auf Grundlage des Art. 28 II GG im Rahmen ihrer Selbstverwaltung als freiwillige kommunale Aufgabe wahr. Der Stadtsportbund Krefeld e.V. und seine in diesem Verbund zusammengeschlossenen Sportvereine sowie Fachverbände erfüllen mit ihren Sportangeboten wichtige Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge.
Antragsberechtigt sind die Vorstände gemeinnütziger Krefelder Sportvereine, in denen Jugendarbeit geleistet wird und die mindestens ein Jahr lang Mitglied des Stadtsportbundes Krefeld e. V. sind. Die Anträge auf Zuschüsse im Rahmen dieser Sportförderrichtlinien sind beim Fachbereich Sport und Sportförderung in Schriftform (Mail oder Brief) einzureichen.
Der Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag genannten Zweck zu verwenden. Änderungen sind nur mit Zustimmung der Stadt Krefeld zulässig. Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, eine Förderzuwendung bis zum Höchstbetrag von 2.000,00 EUR auch dann anzuerkennen, wenn die in den Sportförderrichtlinien enthaltenen Voraussetzungen zwar nicht erfüllt sind, eine Förderung unter Berücksichtigung des Einzelfalls aber geboten ist.
Fördermaßnahmen:
- Zuschüsse zum Betrieb und zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen
- Zuschüsse für Mitglieder und Übungsleiter*innen
- Förderung von Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung
- Fahrtkostenzuschüsse
- Jubiläen
- Projektförderung
Genauere Informationen zu den Sportförderrichtlinien der Stadt Krefeld finden Sie hier: Sportförderrichtlinien der Stadt Krefeld
Stadt Krefeld, FB 52
Fördermittel zum Thema deutsch-niederländische Projekte
Sie haben eine tolle Projektidee, die Grenzen überwindet und der deutsch-niederländischen Freundschaft neue Wege aufzeigt? Dann können Sie vielleicht von der aktuellen INTERREG VI-Förderung profitieren.
Es gibt vier Projektkategorien:
- Bildung
- Gesundheitsversorgung
- Zusammenarbeit zwischen Bürgern
- Zusmmenarbeit zwischen Verwaltungen
Zusätzlich gibt es drei Förderarten:
- Pauschale Förderung 750,00 €
- Förderung bis 25.000,00 €
- Förderung über 25.000,00 €
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Interregio Förderprogramme, Kleinprojekte – Interreg Deutschland-Niederlande
Was wird gefördert?
Im neuen “Kleinprojektefonds” können wieder grenzüberschreitende Klein- und Mini-Projekte mit EU-Mitteln unterstützt werden. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass es sich um mindestens zwei Projektpartner handelt, von denen einer im deutschen und einer im niederländischen Programmgebiet ansässig sein muss. Die Projektideen müssen eine der vorgegebenen Kategorien zuzuordnen sein
Fördervolumen?
Miniprojekt: Förderung in Höhe von 750 €
Kleinprojekt: maximale Förderung in Höhe von 25 Tsd. €
Fördergeber?
Euregio
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
Miniprojekt-Förderung: https://euregio-rmn.de/de/foerderungen/miniprojekte/
Kleinprojekt-förderung: https://euregio-rmn.de/de/foerdermoeglichkeiten-bis-25-000-e/
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungspaket bietet 2 Millionen Kindern und Jugendlichen neue Zukunftschancen.
Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II (Bürgergeld oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach AsylbLG, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen, können durch das Bildungspaket finanziell unterstützt und gefördert werden.
Unterstützung gibt es vor allem:
- bei der Finanzierung der Lernmaterialien
(130 € zu Schuljahresbeginn, 65 € zu Halbjahresbeginn)
- bei der Bereitstellung von warmen Mahlzeiten am Mittag in Schule, Kita oder Tagespflege
- bei ein- oder mehrtägigen Ausflügen mit der Kita oder Schule
(Alle Kosten werden übernommen) - Übernahme des Eigenanteils beim ermäßigten Schokoticket
- bei Leistungsproblemen der Kinder
(ergänzende Lernförderung/Nachhilfe z. B. zum Erreichen des Schulabschlusses)
Der letzte und interessanteste Punkt für alle Sportinteressierten ist folgender:
Das Bildungspaket übernimmt Beiträge von bis zu 15,00 € im Monat für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. So ist es Kindern z. B. möglich regelmäßig nicht nur im Schulsport, sondern in der Freizeit mit Freunden sportlich aktiv zu sein (Vereins-, Kultur oder Freizeit-/Ferienangebote). Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können den Antrag auf den Zuschuss aus dem Bildungspaket selbst stellen.
Weitere Informationen und Anträge zum Download finden Sie unter www.krefeld.de
Aktion Mensch: Barrierefreiheit für alle
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms:
- niederschwellige Projekte mut kurzer Laufzeit (max. Zuschuss: 5.000 €)
- größere Projekte für Barrierefreiheit (max. Zuschuss: 450.000 €)
- bestehende ambulante Angebote (max. Zuschuss: 200.000 €)
- neue ambulante Angebote (max. Zuschuss: 400.000 €)
- (Um-)Bau von Immobilien (max. Zuschuss: 300.000 €)
Genaue Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Förderplattform „Näher dran“ der Sparkasse Krefeld
Ob es um die Anschaffung neuer Sportgeräte, die längst fällige Renovierung des Vereinshauses oder ein neues Musikprojekt geht. Wir unterstützen Vereine und Organisationen in unserer Region. Reichen Sie einfach Ihr Projekt ein und werden Teil unserer Aktion.
Hinweis: Bevor Sie sich registieren, wenden Sie sich bitte mit dem Wunsch zur Registierung per E-Mail an: post.naeher-dran@sparkasse-krefeld.de. Im Anschluss erhalten Sie die Freigabe sich anmelden zu können.
- Verein registrieren
- Projekt vorstellen
- Projekt umsetzen
Anschließend Anmeldung unter: skkr-naeherdran.de
(Stand 18.02.2025)
Stadtsportbund Krefeld e. V. Fabian Rademacher fabian.rademacher@ssb-krefeld.de Telefon: 02151 – 15 40 818 |