Förderung der Sportvereine
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit und des Engagements der Sportvereine zur Verfügung.
Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Die Antragstellung für beide Fördertöpfe ist ab dem 15.03.2021 möglich und kann direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW erfolgen.
Alle Details zu den Förderungen finden Sie in den beiden Infoschreiben:
Förderaufruf Übungsarbeit 2021