Informationen zur Coronavirus-Pandemie
Hier haben wir für Sie alle Informationen zur Coronavirus-Pandemie zusammengestellt.
(aktualisiert am 20.01.2022)
Coronaschutzverordnung
Wiederaufnahme des Sportbetriebs
- FAQ
- Auch auf der Seite des Landessportbundes finden Sie viele Hinweise zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs.
- Checklisten für Vereine und Übungsleiter*innen:
- Tabelle Wiederaufnahme Sportbetrieb 16.09.2020
- Hinweise für die Erstellung eines Hygiene-und Infektionsschutzkonzeptes für Sportvereine
Versicherungsschutz für Sportvereine
Veränderungen im Vereinsrecht
Hilfsprogramme und Fördermöglichkeiten für Sportvereine
- „Krefelder Soforthilfe“
Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Corona Krise eine wirtschaftliche Planunterdeckung droht, bzw. schon eingetreten ist. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren einmaligen Zuschusses in Höhe von 100 Prozent (bis 1.500,- EUR Zuschussbetrag), bzw. 50 % (ab 1.500,- EUR Zuschussbetrag). Die Höchstförderung beträgt 7.500,- Euro.Das Antragsformular kann ab sofort per E-Mail an info@ssb-krefeld.de beim SSB Krefeld angefordert werden. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 ebenfalls an info@ssb-krefeld.de einzureichen.
- Soforthilfe Sport
Alle Sportvereine in NRW, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können sich weiterhin bis zu je 50.000 Euro sichern. Das laufende Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ der Landesregierung, das bislang bereits für über 450 Vereine wertvolle finanzielle Unterstützung geleistet hat, wird bis zum 15. August 2020 verlängert. Anträge können ausschließlich online über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
- Kurzarbeit
Die Bundesregierung hat in mehreren Schritten die Voraussetzungen geschaffen, die finanziellen Belastungen der Arbeitgeber zu mindern. Welche Voraussetzungen gelten für Ihren Verein als Arbeitgeber für die Beantragung von Kurzarbeitergeld?